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D wie Double Opt-In

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D wie Double Opt-In

Unverständliche Anglizismen. Immer dann wenn es spannend wird. Typisch Marketing! Dabei ist Double Opt-In für jeden, der professionell E-Mail-Marketing betreibt, nicht gerade unbedeutend, hängt doch einer der wichtigsten rechtlichen Aspekte daran: nämlich die Erlaubnis des Empfängers, diesem überhaupt E-Mails versenden zu dürfen. Das so genannte Double-Opt-In ist in diesem Zusammenhang eine der sichersten Anmeldemethoden eines Abonnenten zu einem Newsletterdienst. Warum?

Die Anmeldemethode Double-Opt-In (auch Confirmed-Opt-In genannt) besteht im Gegensatz zu anderen Methoden aus zwei Schritten. Der Empfänger meldet sich nicht nur online auf der Webseite des Anbieters an, sondern er erhält zusätzlich eine E-Mail, in der er aufgefordert wird, seine Anmeldung zu bestätigen. Bleibt diese Bestätigung aus, so wird seine E-Mail Adresse nicht in den Verteiler aufgenommen. Das hört sich umständlich an, hat aber unter anderem den Vorteil, dass sich niemand unwissentlich anmeldet oder die E-Mail-Adresse von Dritten missbraucht wird. Der Deutsche Direktmarketing Verband (DDV) empfiehlt diese Form der Anmeldung, da sie den gesetzlichen Richtlinien am besten gerecht wird – durch Double-Opt-In als Anmeldemethode wird sichergestellt, dass die Anmeldung tatsächlich als bewusste und eindeutige Handlung des Empfängers geschieht.

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