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Online Marketing

AUFGEPASST! Fälschliche Abmeldungen durch Anti Spam Appliances

In letzter Zeit werden wir mit dem Problem konfrontiert, dass zeitgleich alle Mitarbeiter bestimmter Unternehmen direkt nach Newsletterversand abgemeldet werden. Durch vorgeschaltete Anti Spam Appliances, die alle Links im Mailing klicken und dabei auch den Abmeldelink betätigen.

In letzter Zeit werden wir mit dem Problem konfrontiert, dass zeitgleich alle Mitarbeiter bestimmter Unternehmen direkt nach Newsletterversand abgemeldet werden. Schuld daran ist eine vorgeschaltete Anti-Spam Appliance, die automatisch alle Links eingehender Mailings durchklickt und dabei eben auch den Abmeldelink betätigt. Das macht zum Beispiel die "Standard Office 365 Advanced Threat Protection", die ja leider doch recht verbreitet ist.

Bei der – eigentlich vom eco-Verband empfohlenen – One Click Abmeldemethode werden die Empfänger dadurch für Folgemailings abgemeldet, auch wenn sie das Mailing selber noch erhalten.

Die einzig mögliche Lösung ist eine zwischengeschaltete Bestätigungsseite. Um die Abmeldung dennoch so einfach und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, sollte die E-Mail-Adresse dabei voreingetragen sein. Denn laut Art. 7 Abs. 3 S. 4 DSGVO muss "der Widerruf der Einwilligung (…) so einfach wie die Erteilung der Einwilligung sein."

Falls Sie sich über eine hohe Abmeldequote in einem Mailing wundern, gucken Sie sich die Abmeldeliste einmal genauer an. Überprüfen Sie, ob sich die Abmeldungen von Angestellten größerer Unternehmen zur selben Uhrzeit (meist direkt nach Newsletterversand) ereignen ... Uns ist dieses Phänomen seit Anfang 2019 aufgefallen, betroffen sind vor allem B2B-Verteiler.

So könnte eine vorgeschaltete Bestätigungsseite aussehen. Wenn man aus dem Mailing draufklickt, ist die abzumeldende E-Mail-Adresse schon voreingetragen...

"Subscribe" wird auch automatisch geklickt – Ist DOI noch rechtssicher?

Im Übrigen ist auch der Opt In Prozess davon betroffen. Das ist besonders problematisch, wenn in einer E-Mail um Werbeeinwilligung gebeten wird. Dann klickt die Anti Spam Appliance sowohl in der ersten wie auch in der Bestätigungsmail auf den Opt In Link. Bewusst und eindeutig ist die Einwilligung des Empfängers dabei nicht... Ein spannende Überlegung, die eventuell noch für Gesprächsstoff sorgen wird. Die Rechtssicherheit des Double Opt In Verfahrens zur Adressvalidierung ist dadurch nicht mehr sicher gestellt.

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AUFGEPASST! Fälschliche Abmeldungen durch Anti Spam Appliances

In letzter Zeit werden wir mit dem Problem konfrontiert, dass zeitgleich alle Mitarbeiter bestimmter Unternehmen direkt nach Newsletterversand abgemeldet werden. Durch vorgeschaltete Anti Spam Appliances, die alle Links im Mailing klicken und dabei auch den Abmeldelink betätigen.

In letzter Zeit werden wir mit dem Problem konfrontiert, dass zeitgleich alle Mitarbeiter bestimmter Unternehmen direkt nach Newsletterversand abgemeldet werden. Schuld daran ist eine vorgeschaltete Anti-Spam Appliance, die automatisch alle Links eingehender Mailings durchklickt und dabei eben auch den Abmeldelink betätigt. Das macht zum Beispiel die "Standard Office 365 Advanced Threat Protection", die ja leider doch recht verbreitet ist.

Bei der – eigentlich vom eco-Verband empfohlenen – One Click Abmeldemethode werden die Empfänger dadurch für Folgemailings abgemeldet, auch wenn sie das Mailing selber noch erhalten.

Die einzig mögliche Lösung ist eine zwischengeschaltete Bestätigungsseite. Um die Abmeldung dennoch so einfach und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, sollte die E-Mail-Adresse dabei voreingetragen sein. Denn laut Art. 7 Abs. 3 S. 4 DSGVO muss "der Widerruf der Einwilligung (…) so einfach wie die Erteilung der Einwilligung sein."

Falls Sie sich über eine hohe Abmeldequote in einem Mailing wundern, gucken Sie sich die Abmeldeliste einmal genauer an. Überprüfen Sie, ob sich die Abmeldungen von Angestellten größerer Unternehmen zur selben Uhrzeit (meist direkt nach Newsletterversand) ereignen ... Uns ist dieses Phänomen seit Anfang 2019 aufgefallen, betroffen sind vor allem B2B-Verteiler.

So könnte eine vorgeschaltete Bestätigungsseite aussehen. Wenn man aus dem Mailing draufklickt, ist die abzumeldende E-Mail-Adresse schon voreingetragen...

"Subscribe" wird auch automatisch geklickt – Ist DOI noch rechtssicher?

Im Übrigen ist auch der Opt In Prozess davon betroffen. Das ist besonders problematisch, wenn in einer E-Mail um Werbeeinwilligung gebeten wird. Dann klickt die Anti Spam Appliance sowohl in der ersten wie auch in der Bestätigungsmail auf den Opt In Link. Bewusst und eindeutig ist die Einwilligung des Empfängers dabei nicht... Ein spannende Überlegung, die eventuell noch für Gesprächsstoff sorgen wird. Die Rechtssicherheit des Double Opt In Verfahrens zur Adressvalidierung ist dadurch nicht mehr sicher gestellt.

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In letzter Zeit werden wir mit dem Problem konfrontiert, dass zeitgleich alle Mitarbeiter bestimmter Unternehmen direkt nach Newsletterversand abgemeldet werden. Durch vorgeschaltete Anti Spam Appliances, die alle Links im Mailing klicken und dabei auch den Abmeldelink betätigen.

In letzter Zeit werden wir mit dem Problem konfrontiert, dass zeitgleich alle Mitarbeiter bestimmter Unternehmen direkt nach Newsletterversand abgemeldet werden. Schuld daran ist eine vorgeschaltete Anti-Spam Appliance, die automatisch alle Links eingehender Mailings durchklickt und dabei eben auch den Abmeldelink betätigt. Das macht zum Beispiel die "Standard Office 365 Advanced Threat Protection", die ja leider doch recht verbreitet ist.

Bei der – eigentlich vom eco-Verband empfohlenen – One Click Abmeldemethode werden die Empfänger dadurch für Folgemailings abgemeldet, auch wenn sie das Mailing selber noch erhalten.

Die einzig mögliche Lösung ist eine zwischengeschaltete Bestätigungsseite. Um die Abmeldung dennoch so einfach und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, sollte die E-Mail-Adresse dabei voreingetragen sein. Denn laut Art. 7 Abs. 3 S. 4 DSGVO muss "der Widerruf der Einwilligung (…) so einfach wie die Erteilung der Einwilligung sein."

Falls Sie sich über eine hohe Abmeldequote in einem Mailing wundern, gucken Sie sich die Abmeldeliste einmal genauer an. Überprüfen Sie, ob sich die Abmeldungen von Angestellten größerer Unternehmen zur selben Uhrzeit (meist direkt nach Newsletterversand) ereignen ... Uns ist dieses Phänomen seit Anfang 2019 aufgefallen, betroffen sind vor allem B2B-Verteiler.

So könnte eine vorgeschaltete Bestätigungsseite aussehen. Wenn man aus dem Mailing draufklickt, ist die abzumeldende E-Mail-Adresse schon voreingetragen...

"Subscribe" wird auch automatisch geklickt – Ist DOI noch rechtssicher?

Im Übrigen ist auch der Opt In Prozess davon betroffen. Das ist besonders problematisch, wenn in einer E-Mail um Werbeeinwilligung gebeten wird. Dann klickt die Anti Spam Appliance sowohl in der ersten wie auch in der Bestätigungsmail auf den Opt In Link. Bewusst und eindeutig ist die Einwilligung des Empfängers dabei nicht... Ein spannende Überlegung, die eventuell noch für Gesprächsstoff sorgen wird. Die Rechtssicherheit des Double Opt In Verfahrens zur Adressvalidierung ist dadurch nicht mehr sicher gestellt.

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In letzter Zeit werden wir mit dem Problem konfrontiert, dass zeitgleich alle Mitarbeiter bestimmter Unternehmen direkt nach Newsletterversand abgemeldet werden. Durch vorgeschaltete Anti Spam Appliances, die alle Links im Mailing klicken und dabei auch den Abmeldelink betätigen.

In letzter Zeit werden wir mit dem Problem konfrontiert, dass zeitgleich alle Mitarbeiter bestimmter Unternehmen direkt nach Newsletterversand abgemeldet werden. Schuld daran ist eine vorgeschaltete Anti-Spam Appliance, die automatisch alle Links eingehender Mailings durchklickt und dabei eben auch den Abmeldelink betätigt. Das macht zum Beispiel die "Standard Office 365 Advanced Threat Protection", die ja leider doch recht verbreitet ist.

Bei der – eigentlich vom eco-Verband empfohlenen – One Click Abmeldemethode werden die Empfänger dadurch für Folgemailings abgemeldet, auch wenn sie das Mailing selber noch erhalten.

Die einzig mögliche Lösung ist eine zwischengeschaltete Bestätigungsseite. Um die Abmeldung dennoch so einfach und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, sollte die E-Mail-Adresse dabei voreingetragen sein. Denn laut Art. 7 Abs. 3 S. 4 DSGVO muss "der Widerruf der Einwilligung (…) so einfach wie die Erteilung der Einwilligung sein."

Falls Sie sich über eine hohe Abmeldequote in einem Mailing wundern, gucken Sie sich die Abmeldeliste einmal genauer an. Überprüfen Sie, ob sich die Abmeldungen von Angestellten größerer Unternehmen zur selben Uhrzeit (meist direkt nach Newsletterversand) ereignen ... Uns ist dieses Phänomen seit Anfang 2019 aufgefallen, betroffen sind vor allem B2B-Verteiler.

So könnte eine vorgeschaltete Bestätigungsseite aussehen. Wenn man aus dem Mailing draufklickt, ist die abzumeldende E-Mail-Adresse schon voreingetragen...

"Subscribe" wird auch automatisch geklickt – Ist DOI noch rechtssicher?

Im Übrigen ist auch der Opt In Prozess davon betroffen. Das ist besonders problematisch, wenn in einer E-Mail um Werbeeinwilligung gebeten wird. Dann klickt die Anti Spam Appliance sowohl in der ersten wie auch in der Bestätigungsmail auf den Opt In Link. Bewusst und eindeutig ist die Einwilligung des Empfängers dabei nicht... Ein spannende Überlegung, die eventuell noch für Gesprächsstoff sorgen wird. Die Rechtssicherheit des Double Opt In Verfahrens zur Adressvalidierung ist dadurch nicht mehr sicher gestellt.

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