Artikel-Detailseite

Recht E-Mail Marketing

E-Mail Recht: Was gibt es bei der Abmeldung zu beachten?

Die Abmeldung eines Empfängers ist kein glorreicher Moment im E-Mail Marketing. Punkten Sie mit einem userfreundlichen und rechtssicheren Verfahren.
Abmeldung E-Mail Marketing

Alles für Nichts?

All die gut durchdachten Konzepte um den Verteiler aufzubauen, die ansprechenden Mailings mit punktgenauen Inhalten und tollen Bildwelten … alles für die Katz? Nicht ganz. Eine Abmeldequote von etwa 1% ist völlig normal. Nur in dem Fall, dass Sie weit darüber sind, sollten Sie sich das Konzept, beziehungsweise die Datenquelle ansehen.

Einfachheit punktet

Genau so attraktiv, wie Sie Ihren Anmeldeprozess gestalten, sollten Sie auch bei der Abmeldung im Sinne des Users handeln. Dabei zählt es vor allen Dingen, den Abmeldeprozess so einfach wie möglich zu gestalten. Weder ist der User erfreut darüber, wenn er lange nach dem Abmeldelink suchen muss noch darüber, unnötige Schritte im Abmeldeverfahren zu durchlaufen.

Der Gesetzgeber hat ebenso in diesem Sinne vorgebaut. Jeder Empfänger von Werbemails hat zu jedem Zeitpunkt das Recht, seine Einwilligung zu wiederrufen. Laut Art. 7 Abs. 3 S. 4 DSGVO muss "der Widerruf der Einwilligung (…) so einfach wie die Erteilung der Einwilligung sein." Und zudem dürfen keine Kosten außer den "Übermittlungskosten" entstehen.

Konkret sollte das heißen: platzieren Sie den Abmeldelink gut sichtbar im Footer des Newsletters, direkt unterhalb des Impressums.

One-Click oder confirmed Opt-out?

Verwenden Sie ein One-Click-Verfahren für Ihre Abmeldung (vom eco-Verband empfohlen), ist das zwar das Einfachste für den User, bietet aber für Sie als Versender eine Problematik: die Kundendaten sind unwiderruflich gelöscht.

Die Abbestellung per "One Click" hat zur Folge, dass der Nutzer überhaupt keinen Newsletter mehr erhält, obwohl er womöglich nur einen ganz bestimmten Newsletter nicht mehr lesen will, andere aber weiterhin sehr wohl. Auch verlieren Sie als Unternehmen auf Grund der Löschungspflicht gleich sämtliche Daten des Nutzers nicht nur diejenigen, die im Zusammenhang mit der Abbestellung eines bestimmten Newsletters gespeichert wurden.

Die DSGVO legt nicht fest, wie viele Schritte das Abmeldeverfahren genau umfassen muss. Wichtig ist, dass die Abmeldung jederzeit möglich und einfach sein muss. Sie sind also auch bei dem sogenannten confirmed Opt-out Verfahren, also der Abbestellung über zwei Klicks, auf der rechtssicheren Seite.

Der Abonnent klickt auf den im Newsletter eingebauten Abmeldelink und landet dann auf einer Abmeldeseite. Hier muss er die endgültige Abmeldung noch einmal bestätigen. Um die Abmeldung so einfach und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, sollte die E-Mail-Adresse dabei voreingetragen sein. Zum Schluss öffnet sich eine Bestätigungsseite ("Sie sind jetzt vom Newsletter abgemeldet").

Wichtig ist, dass Sie eine übersichtliche, schlichte Abmeldeseite gestalten mit allen relevanten Informationen und einem gut sichtbaren Abmeldebutton. Auch hier gilt: maximale Transparenz!

Die Vorteile einer nachgeschalteten Abmeldeseite sprechen für sich:

  • Es kann sich niemand "aus Versehen" abmelden. Siehe auch untenstehendes Problem von Anti-Spam Appliances.
  • Nennen Sie konkret die Newsletter bzw. Newsletter-Themen, von denen sich der User abmelden kann. So bleibt die Möglichkeit erhalten, dass User weiterhin bestimmte Newsletter/Themen von Ihrer Firma erhalten möchten.
  • Sie haben hier die Möglichkeit, nach dem Abmeldegrund zu fragen (Gründe zur Auswahl anbieten, KEIN obligatorisches Feld).

B2B Mailings: Problem mit Anti-Spam Appliances, die alle Links in Mailings vorab klicken

Falls Sie sich über eine hohe Abmeldequote in einem Mailing wundern, schauen Sie sich die Abmeldeliste einmal genauer an. Überprüfen Sie, ob sich die Abmeldungen von Angestellten größerer Unternehmen zur selben Uhrzeit (meist direkt nach Newsletterversand) ereignen.

In den letzten Jahren werden wir vor allen Dingen bei B2B Mailings mit dem Problem konfrontiert, dass zeitgleich alle Mitarbeiter bestimmter Unternehmen direkt nach Newsletterversand abgemeldet werden. Schuld daran sind vorgeschaltete Anti-Spam Appliances, die automatisch alle Links eingehender Mailings durchklicken und dabei eben auch den Abmeldelink betätigt. Das macht zum Beispiel die verbreitete "Standard Office 365 Advanced Threat Protection". Zwar erhalten die User dann noch den aktuellen Newsletter, sind aber – ohne ihr Wissen – für den nächsten abgemeldet.

Die einzige Lösung ist es, die Abmeldung auf einer Bestätigungsseite verifizieren zu lassen und kein One-Click Verfahren zu nutzen. Also die obige Lösung mit confirmed Opt-Out zu nutzen.

Passende Fachartikel

Unser Fachwissen für Ihren Erfolg

Recht E-Mail Marketing

E-Mail Recht: Was gibt es bei der Abmeldung zu beachten?

Die Abmeldung eines Empfängers ist kein glorreicher Moment im E-Mail Marketing. Punkten Sie mit einem userfreundlichen und rechtssicheren Verfahren.
Abmeldung E-Mail Marketing

Alles für Nichts?

All die gut durchdachten Konzepte um den Verteiler aufzubauen, die ansprechenden Mailings mit punktgenauen Inhalten und tollen Bildwelten … alles für die Katz? Nicht ganz. Eine Abmeldequote von etwa 1% ist völlig normal. Nur in dem Fall, dass Sie weit darüber sind, sollten Sie sich das Konzept, beziehungsweise die Datenquelle ansehen.

Einfachheit punktet

Genau so attraktiv, wie Sie Ihren Anmeldeprozess gestalten, sollten Sie auch bei der Abmeldung im Sinne des Users handeln. Dabei zählt es vor allen Dingen, den Abmeldeprozess so einfach wie möglich zu gestalten. Weder ist der User erfreut darüber, wenn er lange nach dem Abmeldelink suchen muss noch darüber, unnötige Schritte im Abmeldeverfahren zu durchlaufen.

Der Gesetzgeber hat ebenso in diesem Sinne vorgebaut. Jeder Empfänger von Werbemails hat zu jedem Zeitpunkt das Recht, seine Einwilligung zu wiederrufen. Laut Art. 7 Abs. 3 S. 4 DSGVO muss "der Widerruf der Einwilligung (…) so einfach wie die Erteilung der Einwilligung sein." Und zudem dürfen keine Kosten außer den "Übermittlungskosten" entstehen.

Konkret sollte das heißen: platzieren Sie den Abmeldelink gut sichtbar im Footer des Newsletters, direkt unterhalb des Impressums.

One-Click oder confirmed Opt-out?

Verwenden Sie ein One-Click-Verfahren für Ihre Abmeldung (vom eco-Verband empfohlen), ist das zwar das Einfachste für den User, bietet aber für Sie als Versender eine Problematik: die Kundendaten sind unwiderruflich gelöscht.

Die Abbestellung per "One Click" hat zur Folge, dass der Nutzer überhaupt keinen Newsletter mehr erhält, obwohl er womöglich nur einen ganz bestimmten Newsletter nicht mehr lesen will, andere aber weiterhin sehr wohl. Auch verlieren Sie als Unternehmen auf Grund der Löschungspflicht gleich sämtliche Daten des Nutzers nicht nur diejenigen, die im Zusammenhang mit der Abbestellung eines bestimmten Newsletters gespeichert wurden.

Die DSGVO legt nicht fest, wie viele Schritte das Abmeldeverfahren genau umfassen muss. Wichtig ist, dass die Abmeldung jederzeit möglich und einfach sein muss. Sie sind also auch bei dem sogenannten confirmed Opt-out Verfahren, also der Abbestellung über zwei Klicks, auf der rechtssicheren Seite.

Der Abonnent klickt auf den im Newsletter eingebauten Abmeldelink und landet dann auf einer Abmeldeseite. Hier muss er die endgültige Abmeldung noch einmal bestätigen. Um die Abmeldung so einfach und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, sollte die E-Mail-Adresse dabei voreingetragen sein. Zum Schluss öffnet sich eine Bestätigungsseite ("Sie sind jetzt vom Newsletter abgemeldet").

Wichtig ist, dass Sie eine übersichtliche, schlichte Abmeldeseite gestalten mit allen relevanten Informationen und einem gut sichtbaren Abmeldebutton. Auch hier gilt: maximale Transparenz!

Die Vorteile einer nachgeschalteten Abmeldeseite sprechen für sich:

  • Es kann sich niemand "aus Versehen" abmelden. Siehe auch untenstehendes Problem von Anti-Spam Appliances.
  • Nennen Sie konkret die Newsletter bzw. Newsletter-Themen, von denen sich der User abmelden kann. So bleibt die Möglichkeit erhalten, dass User weiterhin bestimmte Newsletter/Themen von Ihrer Firma erhalten möchten.
  • Sie haben hier die Möglichkeit, nach dem Abmeldegrund zu fragen (Gründe zur Auswahl anbieten, KEIN obligatorisches Feld).

B2B Mailings: Problem mit Anti-Spam Appliances, die alle Links in Mailings vorab klicken

Falls Sie sich über eine hohe Abmeldequote in einem Mailing wundern, schauen Sie sich die Abmeldeliste einmal genauer an. Überprüfen Sie, ob sich die Abmeldungen von Angestellten größerer Unternehmen zur selben Uhrzeit (meist direkt nach Newsletterversand) ereignen.

In den letzten Jahren werden wir vor allen Dingen bei B2B Mailings mit dem Problem konfrontiert, dass zeitgleich alle Mitarbeiter bestimmter Unternehmen direkt nach Newsletterversand abgemeldet werden. Schuld daran sind vorgeschaltete Anti-Spam Appliances, die automatisch alle Links eingehender Mailings durchklicken und dabei eben auch den Abmeldelink betätigt. Das macht zum Beispiel die verbreitete "Standard Office 365 Advanced Threat Protection". Zwar erhalten die User dann noch den aktuellen Newsletter, sind aber – ohne ihr Wissen – für den nächsten abgemeldet.

Die einzige Lösung ist es, die Abmeldung auf einer Bestätigungsseite verifizieren zu lassen und kein One-Click Verfahren zu nutzen. Also die obige Lösung mit confirmed Opt-Out zu nutzen.

Zurück zur Übersicht
Recht E-Mail Marketing

E-Mail Recht: Was gibt es bei der Abmeldung zu beachten?

Die Abmeldung eines Empfängers ist kein glorreicher Moment im E-Mail Marketing. Punkten Sie mit einem userfreundlichen und rechtssicheren Verfahren.
Abmeldung E-Mail Marketing

Alles für Nichts?

All die gut durchdachten Konzepte um den Verteiler aufzubauen, die ansprechenden Mailings mit punktgenauen Inhalten und tollen Bildwelten … alles für die Katz? Nicht ganz. Eine Abmeldequote von etwa 1% ist völlig normal. Nur in dem Fall, dass Sie weit darüber sind, sollten Sie sich das Konzept, beziehungsweise die Datenquelle ansehen.

Einfachheit punktet

Genau so attraktiv, wie Sie Ihren Anmeldeprozess gestalten, sollten Sie auch bei der Abmeldung im Sinne des Users handeln. Dabei zählt es vor allen Dingen, den Abmeldeprozess so einfach wie möglich zu gestalten. Weder ist der User erfreut darüber, wenn er lange nach dem Abmeldelink suchen muss noch darüber, unnötige Schritte im Abmeldeverfahren zu durchlaufen.

Der Gesetzgeber hat ebenso in diesem Sinne vorgebaut. Jeder Empfänger von Werbemails hat zu jedem Zeitpunkt das Recht, seine Einwilligung zu wiederrufen. Laut Art. 7 Abs. 3 S. 4 DSGVO muss "der Widerruf der Einwilligung (…) so einfach wie die Erteilung der Einwilligung sein." Und zudem dürfen keine Kosten außer den "Übermittlungskosten" entstehen.

Konkret sollte das heißen: platzieren Sie den Abmeldelink gut sichtbar im Footer des Newsletters, direkt unterhalb des Impressums.

One-Click oder confirmed Opt-out?

Verwenden Sie ein One-Click-Verfahren für Ihre Abmeldung (vom eco-Verband empfohlen), ist das zwar das Einfachste für den User, bietet aber für Sie als Versender eine Problematik: die Kundendaten sind unwiderruflich gelöscht.

Die Abbestellung per "One Click" hat zur Folge, dass der Nutzer überhaupt keinen Newsletter mehr erhält, obwohl er womöglich nur einen ganz bestimmten Newsletter nicht mehr lesen will, andere aber weiterhin sehr wohl. Auch verlieren Sie als Unternehmen auf Grund der Löschungspflicht gleich sämtliche Daten des Nutzers nicht nur diejenigen, die im Zusammenhang mit der Abbestellung eines bestimmten Newsletters gespeichert wurden.

Die DSGVO legt nicht fest, wie viele Schritte das Abmeldeverfahren genau umfassen muss. Wichtig ist, dass die Abmeldung jederzeit möglich und einfach sein muss. Sie sind also auch bei dem sogenannten confirmed Opt-out Verfahren, also der Abbestellung über zwei Klicks, auf der rechtssicheren Seite.

Der Abonnent klickt auf den im Newsletter eingebauten Abmeldelink und landet dann auf einer Abmeldeseite. Hier muss er die endgültige Abmeldung noch einmal bestätigen. Um die Abmeldung so einfach und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, sollte die E-Mail-Adresse dabei voreingetragen sein. Zum Schluss öffnet sich eine Bestätigungsseite ("Sie sind jetzt vom Newsletter abgemeldet").

Wichtig ist, dass Sie eine übersichtliche, schlichte Abmeldeseite gestalten mit allen relevanten Informationen und einem gut sichtbaren Abmeldebutton. Auch hier gilt: maximale Transparenz!

Die Vorteile einer nachgeschalteten Abmeldeseite sprechen für sich:

  • Es kann sich niemand "aus Versehen" abmelden. Siehe auch untenstehendes Problem von Anti-Spam Appliances.
  • Nennen Sie konkret die Newsletter bzw. Newsletter-Themen, von denen sich der User abmelden kann. So bleibt die Möglichkeit erhalten, dass User weiterhin bestimmte Newsletter/Themen von Ihrer Firma erhalten möchten.
  • Sie haben hier die Möglichkeit, nach dem Abmeldegrund zu fragen (Gründe zur Auswahl anbieten, KEIN obligatorisches Feld).

B2B Mailings: Problem mit Anti-Spam Appliances, die alle Links in Mailings vorab klicken

Falls Sie sich über eine hohe Abmeldequote in einem Mailing wundern, schauen Sie sich die Abmeldeliste einmal genauer an. Überprüfen Sie, ob sich die Abmeldungen von Angestellten größerer Unternehmen zur selben Uhrzeit (meist direkt nach Newsletterversand) ereignen.

In den letzten Jahren werden wir vor allen Dingen bei B2B Mailings mit dem Problem konfrontiert, dass zeitgleich alle Mitarbeiter bestimmter Unternehmen direkt nach Newsletterversand abgemeldet werden. Schuld daran sind vorgeschaltete Anti-Spam Appliances, die automatisch alle Links eingehender Mailings durchklicken und dabei eben auch den Abmeldelink betätigt. Das macht zum Beispiel die verbreitete "Standard Office 365 Advanced Threat Protection". Zwar erhalten die User dann noch den aktuellen Newsletter, sind aber – ohne ihr Wissen – für den nächsten abgemeldet.

Die einzige Lösung ist es, die Abmeldung auf einer Bestätigungsseite verifizieren zu lassen und kein One-Click Verfahren zu nutzen. Also die obige Lösung mit confirmed Opt-Out zu nutzen.

Zurück zur Übersicht
Recht E-Mail Marketing

E-Mail Recht: Was gibt es bei der Abmeldung zu beachten?

Die Abmeldung eines Empfängers ist kein glorreicher Moment im E-Mail Marketing. Punkten Sie mit einem userfreundlichen und rechtssicheren Verfahren.
Abmeldung E-Mail Marketing

Alles für Nichts?

All die gut durchdachten Konzepte um den Verteiler aufzubauen, die ansprechenden Mailings mit punktgenauen Inhalten und tollen Bildwelten … alles für die Katz? Nicht ganz. Eine Abmeldequote von etwa 1% ist völlig normal. Nur in dem Fall, dass Sie weit darüber sind, sollten Sie sich das Konzept, beziehungsweise die Datenquelle ansehen.

Einfachheit punktet

Genau so attraktiv, wie Sie Ihren Anmeldeprozess gestalten, sollten Sie auch bei der Abmeldung im Sinne des Users handeln. Dabei zählt es vor allen Dingen, den Abmeldeprozess so einfach wie möglich zu gestalten. Weder ist der User erfreut darüber, wenn er lange nach dem Abmeldelink suchen muss noch darüber, unnötige Schritte im Abmeldeverfahren zu durchlaufen.

Der Gesetzgeber hat ebenso in diesem Sinne vorgebaut. Jeder Empfänger von Werbemails hat zu jedem Zeitpunkt das Recht, seine Einwilligung zu wiederrufen. Laut Art. 7 Abs. 3 S. 4 DSGVO muss "der Widerruf der Einwilligung (…) so einfach wie die Erteilung der Einwilligung sein." Und zudem dürfen keine Kosten außer den "Übermittlungskosten" entstehen.

Konkret sollte das heißen: platzieren Sie den Abmeldelink gut sichtbar im Footer des Newsletters, direkt unterhalb des Impressums.

One-Click oder confirmed Opt-out?

Verwenden Sie ein One-Click-Verfahren für Ihre Abmeldung (vom eco-Verband empfohlen), ist das zwar das Einfachste für den User, bietet aber für Sie als Versender eine Problematik: die Kundendaten sind unwiderruflich gelöscht.

Die Abbestellung per "One Click" hat zur Folge, dass der Nutzer überhaupt keinen Newsletter mehr erhält, obwohl er womöglich nur einen ganz bestimmten Newsletter nicht mehr lesen will, andere aber weiterhin sehr wohl. Auch verlieren Sie als Unternehmen auf Grund der Löschungspflicht gleich sämtliche Daten des Nutzers nicht nur diejenigen, die im Zusammenhang mit der Abbestellung eines bestimmten Newsletters gespeichert wurden.

Die DSGVO legt nicht fest, wie viele Schritte das Abmeldeverfahren genau umfassen muss. Wichtig ist, dass die Abmeldung jederzeit möglich und einfach sein muss. Sie sind also auch bei dem sogenannten confirmed Opt-out Verfahren, also der Abbestellung über zwei Klicks, auf der rechtssicheren Seite.

Der Abonnent klickt auf den im Newsletter eingebauten Abmeldelink und landet dann auf einer Abmeldeseite. Hier muss er die endgültige Abmeldung noch einmal bestätigen. Um die Abmeldung so einfach und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, sollte die E-Mail-Adresse dabei voreingetragen sein. Zum Schluss öffnet sich eine Bestätigungsseite ("Sie sind jetzt vom Newsletter abgemeldet").

Wichtig ist, dass Sie eine übersichtliche, schlichte Abmeldeseite gestalten mit allen relevanten Informationen und einem gut sichtbaren Abmeldebutton. Auch hier gilt: maximale Transparenz!

Die Vorteile einer nachgeschalteten Abmeldeseite sprechen für sich:

  • Es kann sich niemand "aus Versehen" abmelden. Siehe auch untenstehendes Problem von Anti-Spam Appliances.
  • Nennen Sie konkret die Newsletter bzw. Newsletter-Themen, von denen sich der User abmelden kann. So bleibt die Möglichkeit erhalten, dass User weiterhin bestimmte Newsletter/Themen von Ihrer Firma erhalten möchten.
  • Sie haben hier die Möglichkeit, nach dem Abmeldegrund zu fragen (Gründe zur Auswahl anbieten, KEIN obligatorisches Feld).

B2B Mailings: Problem mit Anti-Spam Appliances, die alle Links in Mailings vorab klicken

Falls Sie sich über eine hohe Abmeldequote in einem Mailing wundern, schauen Sie sich die Abmeldeliste einmal genauer an. Überprüfen Sie, ob sich die Abmeldungen von Angestellten größerer Unternehmen zur selben Uhrzeit (meist direkt nach Newsletterversand) ereignen.

In den letzten Jahren werden wir vor allen Dingen bei B2B Mailings mit dem Problem konfrontiert, dass zeitgleich alle Mitarbeiter bestimmter Unternehmen direkt nach Newsletterversand abgemeldet werden. Schuld daran sind vorgeschaltete Anti-Spam Appliances, die automatisch alle Links eingehender Mailings durchklicken und dabei eben auch den Abmeldelink betätigt. Das macht zum Beispiel die verbreitete "Standard Office 365 Advanced Threat Protection". Zwar erhalten die User dann noch den aktuellen Newsletter, sind aber – ohne ihr Wissen – für den nächsten abgemeldet.

Die einzige Lösung ist es, die Abmeldung auf einer Bestätigungsseite verifizieren zu lassen und kein One-Click Verfahren zu nutzen. Also die obige Lösung mit confirmed Opt-Out zu nutzen.

Zurück zur Übersicht